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   BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16   

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https://dejure.org/2017,50049
BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16 (https://dejure.org/2017,50049)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 71 FamFG, § 425 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft; Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten zu der Anhörung des Betroffenen in einem Freiheitsentziehungsverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des Bevollmächtigten an der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft; Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten zu der Anhörung des Betroffenen in einem Freiheitsentziehungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Eine Heilung des Verfahrensfehlers - die mit Wirkung für die Zukunft möglich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 25) - ist auch in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten.
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 79/18

    Bestimmen eines Termins zur persönlichen Anhörung des Betroffenen für den

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7).

    c) Der Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist - mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden.

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19

    Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch

    Dies gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7).

    Der Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist - mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9) - in der Beschwerdeinstanz geheilt worden.

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9, und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter

    Nachdem das nicht erfolgt war, hätte jedenfalls das Beschwerdegericht die Anhörung durchführen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 11.09.2019 - 21 T 31/19
    Zwar muss einem Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilnehmen zu können (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445; BGH, Beschl. v. 31.1.2012 - V ZB 117/11, BeckRS 2012, 04656).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt daher vor, wenn der Verfahrensbevollmächtigte noch vor dem Anhörungstermin mit entsprechender Begründung die Terminsverlegung beantragt (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445) bzw. zumindest Umstände vorträgt, woraus das Amtsgericht bei verständiger Würdigung einen Verlegungsantrag ableiten hätte müssen (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).

  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 29 T 243/18
    Zwar muss einem Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilnehmen zu können (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445; BGH, Beschl. v. 31.1.2012 - V ZB 117/11, BeckRS 2012, 04656).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt daher vor, wenn der Verfahrensbevollmächtigte noch vor dem Anhörungstermin mit entsprechender Begründung die Terminsverlegung beantragt (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16, BeckRS 2017, 136445) bzw. zumindest Umstände vorträgt, woraus das Amtsgericht bei verständiger Würdigung einen Verlegungsantrag ableiten hätte müssen (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung

    Sie setzt eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen voraus (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 9), die nicht erfolgt ist.
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 153/18

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde

    Insbesondere hat das Amtsgericht durch seine Verfahrensgestaltung die Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen an der Anhörung nicht vereitelt und deshalb auch nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7 f. mwN).
  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17

    Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft, Vorliegen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heilung des Fehlers für die Zukunft durch Nachholung der Anhörung des Betroffenen möglich (BGH, Beschl. v. 18.02.2016 - V ZB 23/15; BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16).
  • BGH, 15.02.2018 - V ZB 183/17

    Grundsatz des fairen Verfahrens durch Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2020 - 21 T 191/19
  • LG Hamburg, 23.11.2021 - 329 T 33/18

    Ingewahrsamnahme im Dublin-Verfahren: Rechtsgrundlage vor dem Inkrafttreten des

  • LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
  • AG Frankfurt/Main, 18.04.2018 - 934 XIV 65/18

    § 62 Abs. 1 und 2 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG

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